Folgende behandlungs- und grundpflegerischen Leistungen bieten wir unseren Patienten an:
Leistungen der Pflegeversicherung
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen (alt: Grundpflege) z. B. Hilfe bei der Teilkörperpflege oder Übernahme der Ganzkörperpflege bei mobilen und immobilen (bettlägerigen) Menschen, Positionswechsel (Lagerungen)
- Mobilisation z. B. Hilfe beim Aufstehen / Hinsetzen / Hinlegen / zu Bett gehen, Begleitung innerhalb der Wohnung zum gewünschten Ort
- Ernährung z. B. Zubereitung / Bereitstellen von Nahrung, Menüvorschläge
- Hilfe bei der Haushaltsführung (alt: Hauswirtschaft / hauswirtschaftliche Versorgung) u. a. Wäsche waschen, Einkaufen, Trennung und Entsorgung des Hausmülls
Behandlungspflege
- Medikamentengabe (richten und verabreichen von ärztlich verordneten Medikamenten)
- An- und ausziehen von medizinischen Kompressionsstrümpfen
- An- und ablegen von medizinischen Kompressionsverbänden
- Wundversorgung (Anlegen und wechseln von Wundverbänden)
- Blutzuckermessungen, verabreichen von dazugehörigen s.c. Injektionen
- Parenterale Ernährung, Überwachung und Verabreichung der Nahrung mittels Magensonde (PEG) oder Portsystem
- Überwachung des Gesundheitszustandes in Absprache mit Haus- und Fachärzten und Erfassung von Vitalwerten, z. B. Blutdruckmessungen / Pulsmessungen, Temperatur, Ermittlung des Blutzuckerspiegels
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Im Bedarfsfall werden auch Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI angeboten
Unser Pflegesystem
In unserem Pflegealltag praktizieren wir das Prinzip der Bezugspflege, d.h., das eine Pflegefachkraft für die Planung, Durchführung, Überprüfung und Bewertung eines bestimmten Kreises von Pflegebedürftigen verantwortlich ist. Bezugspflege ermöglicht einen kontinuierlichen Beziehungsprozess in der pflegerischen Versorgung zwischen Betreuten und Pflegenden. Diese Kontinuität ermöglicht es, Pflegebedürftigen Sicherheit zu vermitteln, Vertrauen zu fassen und sich verstanden zu fühlen.
Wir führen zur Feststellung des Pflegebedarfs und der häuslichen Pflegesituation einen Erstbesuch beim neuen Patienten durch. Das Aufnahmegespräch wird von der leitenden Pflegefachkraft oder deren Stellvertretung geführt. Die durchführende Pflegefachkraft informiert den Patienten und Angehörige über das Leistungsangebot, und berät über die Möglichkeiten der Hilfsmittelbeschaffung, erforderlichen Antragstellungen sowie bestehende Abrechnungsmöglichkeiten. Gemeinsam mit unserem neuen Patienten und deren Angehörigen vereinbaren wir die Leistungen und erstellen einen Kostenvoranschlag.
Ist der Patient damit einverstanden folgt ein schriftlicher und verbindlicher Pflegevertrag.
Bei der Auswahl unserer Mitarbeiter/innen legen wir großen Wert auf deren fachliche und persönliche Eignung, Patientenorientierung, Teamgeist, Eigeninitiative.
Interesse an neuen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen, sowie Fort- und Weiterbildungen sind Grundvoraussetzungen zur Mitarbeit in unserem Unternehmen.