Unser Pflegeleitbild

Eine fürsorgliche und menschenwürdige Pflege zu leisten ist eine Aufgabe die Einfühlungsvermögen, Zeit und Gewissenhaftigkeit voraussetzt. Jedem Menschen begegnen wir mit einer freundlichen Grundeinstellung und behandeln ihn stets mit Würde und Respekt. Wir besuchen unsere Patienten als Gast in ihrer häuslichen Umgebung. Wir beachten bei der Arbeit stets die Privat- und Intimsphäre und respektieren die individuelle Persönlichkeit eines jeden Pflegebedürftigen. Unsere Aufgabe ist es, dem Hilfe- und Pflegebedürftigen unterstützend und beratend zur Seite zu stehen. Zu unserem Hauptpflegeziel gehört es, den Menschen solange es gewünscht wird, durch individuelle und professionelle Pflege, ein Leben unter Berücksichtigung der Selbstbestimmung in seinem zu Hause zu ermöglichen.

Bedürfnisorientiertes Pflegemodell nach Virginia Henderson

Unser Pflegedienst hat sich für das bedürfnisorientierte Pflegemodell von Virginia Henderson entschieden, weil es ein seit langem anerkanntes und eingeführtes Pflegemodell ist, das den Anforderungen der ambulanten Pflege vollumfänglich gerecht wird.

Unsere Ziele

Es ist unser Ziel, erfolgreich und zum Wohle unserer Patienten die Leistungen zu erbringen, die sich an den Wünschen und Bedürfnissen unserer pflegebedürftigen Menschen richten. Wir wollen mit diesen Aufgaben stetig wachsen, uns verbessern und weiter entwickeln.

Wir wollen die maximale Leistungsfähigkeit unserer Patienten erhalten, damit diese weitestgehend selbständig und selbst bestimmend agieren können. Wir wollen unseren Patienten behilflich sein, den vorhandenen (Gesundheits-) Zustand zu erhalten, damit sie mit ihren Erkrankungen und Einschränkungen im Alltag zurechtkommen, ein Leiden zu lindern oder um einen friedlichen Tod zu erlangen.

Wir sind gewillt mit wachsender, fachlicher Kompetenz und in Kooperation mit den Angehörigen unserer Patienten, den jeweiligen Hausärzten, Krankenhäusern, Physiotherapeuten und Sanitätshäusern zusammenzuarbeiten.

Wir bemühen uns für den pflegebedürftigen Menschen zu handeln, ihn zu führen und (an-)zu leiten. Wir wollen ihn und seine persönlichen Bezugspersonen wie Angehörige, Freunde und Nachbarn die ehrenamtlich tätig sind, zur Seite stehen, beraten, unterrichten, fördern.

Die Pflegeversicherung ist eben keine Vollkaskoversicherung. Der § 4 Abs. 2 SGB XI erklärt den Begriff der „Ergänzungsversicherung“.
Darin heißt es: „ Die Leistungen der Pflegeversicherung ergänzen die familiäre, nachbarschaftliche oder sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung.“
Die Pflegeversicherung ist ein Ergänzungssystem. Wenn es der Wunsch unserer Patienten ist, so lange und so selbständig wie nur möglich zu Hause zu bleiben um den Lebensabend dort zu verbringen, geht das am besten wenn möglichst viele dieser o. g. Bereiche in Anspruch genommen werden:

  1. Nachbarschaftliches oder ehrenamtliches Engagement
  2. Die (enge) Unterstützung durch Angehörige
  3. Die Leistungen der Pflegeversicherung
  4. Ein (gewisser) Eigenanteil.

„Glück findet sich in den kleinen Dingen, die das Leben zu einer großen Summe macht.“
Monika Minder